Tod durch das Abendmahl? [Post 207]

In meinen Kindertagen bin ich manchmal mit meiner Grossmutter am Sonntagmorgen in die Kirche gegangen. Der Rest der Familie hatte kein Interesse daran, den einzigen freien Tag der Woche in einem, zu damaliger Zeit, dunklen Gewölbe zuzubringen. Da unsere kleine Dorfkirche auch nicht gerade vor Leben sprühte, war ihre Entscheidung nachvollziehbar. 

Als Besonderheit gab es in unserer Kirche im Altarraum, versteckt hinter dem Altar, eine fest in den Halbrund eingebaute Bank. Dort sass niemals jemand, so dass ich mich schon als Kind fragte, wofür so eine Einrichtung sein sollte.  

Später, in meiner Konfirmandenzeit, hatte ich dann beim Pfarrer nachgefragt, wofür denn diese Bänke wären. Er erklärte mir damals, dass diese Plätze in früheren Zeiten für die Presbyter und Kirchenvorstände reserviert gewesen waren, da sie für den Ablauf der Abendmahlsfeier Sorge tragen mussten. Als Teenie hatte ich danach das Bild von einigen ergrauten Häuptern, die, wenn die Gottesdienstbesucher zum Abendmahl nach vorne kamen, dort hinter dem Abendmahlstisch mit bösem Blick den Daumen senkten, wenn die falschen Personen nach vorne kamen, im Kopf. Der Pfarrer sagte mir auch: „Sie kontrollierten, wer das Mahl des Herrn bekommen durfte und wer nicht. In einigen Kirchen gab es sogar „Hurenbänke“ unter der normalen Bestuhlung der Besucher, welche für unverheiratete schwangere Frauen reserviert waren. Sie waren angewiesen auf diesen Plätzen ihren Sitzplatz zu finden und wer dort sass bekam kein Abendmahl ausgeteilt. Viele Plätze waren in diesen Tagen in der Kirche mit Namensschildern versehen, da ein wesentliches Einkommen der Kirche durch die feste Vermietung von Sitzplätzen generiert wurde. Auch die Hurenplätze waren mit kleinen Schildern versehen. Versehentlich wird dort niemand Platz genommen haben.“

Die Praxis der Abendmahlskontrolle wirkt auf uns befremdlich und auch abstossend. Sie passt gar nicht in unser Verständnis der Gnade Gottes, die gerade zur Zeit der Reformation wieder entdeckt wurde. Und doch entspringt diese Ansicht der Kontrolle beim Abendmahl einer Aussage von Paulus - die jedoch zumeist missverstanden wurde:  

„Wer nun unwürdig das Brot ißt oder den Kelch des Herrn trinkt, der vergreift sich an des Herrn Leib und Blut. Darum prüfe sich jeder, und dann erst esse er von dem Brot und trinke er aus dem Kelch! Denn wer da ißt und trinkt, ohne den Leib des Herrn zu unterscheiden, der zieht sich durch sein Essen und Trinken ein (göttliches) Strafgericht zu. Deshalb sind auch so viel Schwache und Kranke unter euch, und manche sind schon entschlafen.“
‭‭1. Korinther‬ ‭11:27-30‬ ‭GANTP‬‬

Derjenige, der unwürdig das Abendmahl zu sich nimmt, läuft Gefahr, krank zu werden und zu sterben. So schreibt es Paulus in diesem Abschnitt. Diese Androhung gilt für alle, die „unwürdig“ das Abendmahl zu sich nehmen. Nun stellt sich die Frage: Wer ist unwürdig? Kann es sein, dass „Sünder“ zu unwürdig sind, das Abendmahl zu sich zu nehmen? Dass zum Beispiel unverheiratete Schwangere zu ihrer eigenen Sicherheit ausgeschlossen werden? 

Das ist unsinnig und widerspricht der Botschaft des Gnaden-Evangeliums. Keiner - wirklich niemand - kann aus eigener Kraft sündlos genug sein, um vor Gott so gerecht zu sein, das Abendmahl zu empfangen. Denn die Gnade Gottes zeigt sich dadurch, dass Jesus alle auf ihn Vertrauenden „EINMALIG UND FÜR IMMER VON ALLER SCHULD BEFREITE“. Es ist also auch nicht die Frage, ob wir noch kurz vor dem Abendmahl um die Vergebung aller verdeckter und unerkannter Schuld gebeten haben. Denn die echte Gnadenvergebung Gottes ist einmalig und für immer. Es ist also klar: Niemand, der die Gnade Gottes in Jesus ergriffen hat, kann zu unwürdig sein, das Abendmahl zu nehmen.

Es bleibt also die Frage: Wer ist mit den Unwürdigen im Korintherbrief gemeint? Es geht um die, die sich den Zugang zum Tisch des Herrn unberechtigt erschlichen haben, die bewusst vorgeben zum Leib Christi zu gehören und das Abendmahl nehmen. Diese stehen in Gefahr, dass ihnen diese Lüge zum Verhängnis wird.

Hier drei biblische Beispiele (und Gleichnisse) von Personen, die sich den Zugang zum Leib Christi erschlichen haben:  

1.) Gal.3,4 - In die Gemeinde in Galatien hatten sich Spione eingeschlichen, die die Absicht hatten, die Kinder Gottes in eine Mischform von Gnade und Gesetz zu bringen, was verheerende Folgen gehabt hätte. Auf sie trifft die Abendmahlswarnung zu.  

2.) Mt.22,1 ff. - In diesem Gleichnis erzählte Jesus von einem, der beim Hochzeitsmahl erschienen war (Jesu Hochzeit mit der Gemeinde), jedoch kein passendes Festgewand anhatte. Jesus  meint damit jemanden, der die geschenkte Gerechtigkeit durch Christus nicht angezogen hat. Auch dieses Gleichnis gehört zur Kategorie „Hat sich wissentlich unberechtigt im Leib des Herrn Zugang verschaffen“. 

3.) Apg.5,1 ff. - Ananias und Safira, auch sie gehörten zum Kreis derer, die nicht zu den "Echten" gehörten, sich aber eingeschlichen hatten um Vorteile der Gemeinde zu geniessen. Ihr Umgang mit der Spende an die Gemeinde zeigte, dass sie etwas vorgespielt hatten, was sie nicht waren.

In der Warnung beim Abendmahlstext im Korintherbrief geht es also um Menschen, die bewusst und wissentlich nicht zum Leib Christi gehören (wollen), sich aber dennoch mit unlauteren Motiven Zugang zum Leib des Herrn erschlichen haben. An solche ist diese Drohung gerichtet. Niemals aber ist dieser Text an die Kinder der Gnade gerichtet.



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